Frage 247 von 576
Ab welcher Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude darf eine Katze vom Revierinhaber im Rahmen des Jagdschutzes geschossen werden?
Antworten:
Mehr als 200 m
Mehr als 300 m
Ja, gemäß den jagdrechtlichen Bestimmungen darf eine Katze im Rahmen des Jagdschutzes erst dann vom Revierinhaber geschossen werden, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt befindet. Diese Regel dient dem Schutz von Haustieren in der Nähe von Siedlungen und stellt sicher, dass nur streunende Katzen, die sich weiter vom bewohnten Bereich entfernt haben und möglicherweise Wild gefährden, bejagt werden dürfen.
Mehr als 500 m
Der Revierinhaber, der keine zusätzliche Jagdaufseherausbildung hat, ist nicht jagdschutzberechtigt und darf kein wildernde Katzen schießen
Als jagdschutzberechtigter Revierinhaber darf er wildernde Katzen in jedem Fall schießen