Frage 444 von 513
Wer darf, falls nicht anders bestimmt, bei der Nachsuche vor dem gestellten Wild den Fangschuss geben?
Antworten:
der Jagdausübungsberechtigte
jeder vorgestellte Schütze
der Hundeführer
In der Regel darf der Hundeführer den Fangschuss geben, wenn es sich um eine Nachsuche handelt und nicht anders bestimmt ist. Dies liegt daran, dass der Hundeführer die Situation am besten einschätzen kann, insbesondere wenn es um den Zustand des Wildes und die Notwendigkeit eines Fangschusses geht.