Frage 94 von 513
Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
Antworten:
Hahnenfuß
Akelei
Sowohl die Akelei als auch der Seidelbast gehören zu den wildwachsenden Pflanzenarten, die grundsätzlich nicht gepflückt werden dürfen. Akelei (Aquilegia vulgaris): Diese Pflanze ist in vielen Regionen selten und steht unter Schutz. Sie darf in der freien Natur nicht gepflückt werden, um ihre Bestände zu erhalten.
Seidelbast
Seidelbast (Daphne mezereum): Der Seidelbast ist ebenfalls geschützt und darf nicht gepflückt werden. Darüber hinaus ist der Seidelbast giftig, was einen weiteren Grund darstellt, warum er nicht gesammelt werden sollte. Beide Pflanzenarten sind wichtig für die Biodiversität und stehen unter gesetzlichem Schutz, um ihre Erhaltung in der Natur zu sichern
Margeriten