Frage 94 von 513

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Antworten:

Falsch

Hahnenfuß

Richtig

Akelei

Sowohl die Akelei als auch der Seidelbast gehören zu den wildwachsenden Pflanzenarten, die grundsätzlich nicht gepflückt werden dürfen. Akelei (Aquilegia vulgaris): Diese Pflanze ist in vielen Regionen selten und steht unter Schutz. Sie darf in der freien Natur nicht gepflückt werden, um ihre Bestände zu erhalten.

Richtig

Seidelbast

Seidelbast (Daphne mezereum): Der Seidelbast ist ebenfalls geschützt und darf nicht gepflückt werden. Darüber hinaus ist der Seidelbast giftig, was einen weiteren Grund darstellt, warum er nicht gesammelt werden sollte. Beide Pflanzenarten sind wichtig für die Biodiversität und stehen unter gesetzlichem Schutz, um ihre Erhaltung in der Natur zu sichern

Falsch

Margeriten