Frage 179 von 513

Welche der nachgenannten Aussage zum Begriff Kahlschlag nach dem Niedersächsischen Waldgesetz ist richtig?

Antworten:

Falsch

In Niedersachsen sind Kahlschläge grundsätzlich verboten

Richtig

Kahlschläge über 1 ha Größe sind anzeigepflichtig

Nach dem Niedersächsischen Waldgesetz müssen Kahlschläge, die eine Fläche von mehr als 1 Hektar (ha) umfassen, der zuständigen Forstbehörde angezeigt werden. Diese Regelung dient dazu, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu gewährleisten und sicherzustellen, dass nach einem Kahlschlag geeignete Maßnahmen zur Wiederaufforstung ergriffen werden. Kahlschläge über einer bestimmten Größe können erhebliche ökologische Auswirkungen haben, daher ist die Anzeigepflicht ein wichtiger Bestandteil der Waldschutzvorschriften.