Welche der Aussagen zu Stilllegungsflächen (= Verpflichtung im Rahmen der EU- Ausgleichszahlungen) ist richtig?
Antworten:
Die Stilllegungsfläche muss angesät werden
Auf der Stilllegungsfläche kann ein Wildacker angelegt werden
Auf der Stilllegungsfläche kann ein Wildacker angelegt werden: Landwirte können auf Stilllegungsflächen Wildäcker anlegen, die der Förderung der Biodiversität und der Schaffung von Lebensräumen für Wildtiere dienen. Diese Nutzung ist im Sinne der ökologischen Zielsetzungen der Stilllegungsflächen erlaubt und gefördert.
Der Aufwuchs auf der Stilllegungsfläche muss mindestens einmal jährlich gemulcht werden
Der Aufwuchs auf der Stilllegungsfläche muss mindestens einmal jährlich gemulcht werden: Um zu verhindern, dass sich unerwünschte Pflanzenarten ausbreiten oder die Fläche verwildert, ist es in vielen Fällen vorgeschrieben, dass der Aufwuchs auf Stilllegungsflächen mindestens einmal jährlich gemulcht oder gemäht wird. Dies hilft, die Fläche in einem guten ökologischen Zustand zu halten und fördert die gewünschte Vegetation.