Sie nehmen in einem Wolfsgebiet an einer Drückjagd teil. Während dieser Drückjagd läuft ein schwer verletzter Wolf an ihrem Stand vorbei. Was dürfen Sie tun?
Antworten:
Aus Tierschutzgründen muss ich das Tier sofort erlösen.
Ich melde dem Vorfall dem Jagdleiter, welcher daraufhin die zuständige Veterinärbehörde unverzüglich in Kenntnis setzt.
Sie melden den Vorfall dem Jagdleiter, welcher daraufhin die zuständige Veterinärbehörde unverzüglich in Kenntnis setzt. In Deutschland ist der Wolf eine streng geschützte Art, und der Abschuss eines Wolfs ist nur unter bestimmten, sehr strengen Bedingungen und mit einer entsprechenden Genehmigung erlaubt. Auch bei einem schwer verletzten Wolf dürfen Sie als Jäger nicht eigenmächtig handeln. Stattdessen muss der Vorfall sofort gemeldet werden, damit die zuständigen Behörden die weiteren Schritte einleiten können, z.B. die Einschätzung der Lage und ggf. die Entscheidung über eine Entnahme durch einen beauftragten Experten.
Ich schnalle meinen Hund, damit dieser den Wolf stellt.
Ich schieße vor dem Wolf in den Boden, damit dieser das Gebiet schnellstmöglich verlässt.