Frage 412 von 513

Muss bei Gesellschaftsjagden ein Jagdleiter bestimmt werden?

Antworten:

Richtig

ja, sofern nicht der Jagdausübungsberechtigte Jagdleiter ist

Der Jagdleiter ist für die Organisation und Sicherheit der Jagd verantwortlich. Er koordiniert den Ablauf, weist die Schützen ein, stellt sicher, dass alle Beteiligten die Sicherheitsvorschriften einhalten, und trifft im Bedarfsfall notwendige Entscheidungen. Wenn der Jagdausübungsberechtigte (z.B. der Revierinhaber) nicht selbst die Rolle des Jagdleiters übernimmt, muss eine andere Person für diese Aufgabe benannt werden. Dies ist eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Ablaufs der Jagd.

Falsch

nein, in keinem Fall

Falsch

nur bei Drückjagden