Frage 188 von 513

Dürfen Sie mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und ohne behördliche Genehmigung in dessen Wald eine Fichtendickung beseitigen, um auf der Fläche von 0,3 ha einen Wildacker anzulegen?

Antworten:

Falsch

Nein, Wald muss Wald bleiben

Falsch

Die Fichtendickung darf nur beseitigt werden, wenn in unmittelbarer Nähe eine Ersatzaufforstung erfolgt

Richtig

Ja, ein Wildacker ist eine dem Wald gleichgestellte Fläche

In vielen deutschen Bundesländern gelten Wildäcker als "waldgleichgestellte Flächen", insbesondere wenn sie der Förderung des Wildes und der Jagd dienen und eine Fläche von 0,5 Hektar nicht überschreiten. Diese Flächen bleiben rechtlich gesehen Teil des Waldes, auch wenn die Vegetation anders genutzt wird.