Frage 8 von 513

Dürfen in der Zeit vom 01.03. – 30.09. in der freien Landschaft Sträucher zurückgeschnitten werden?

Antworten:

Falsch

ja

Falsch

nur mit Erlaubnis des Grundeigentümers

Richtig

nein

Nein, in der Zeit vom 01. März bis 30. September dürfen in der freien Landschaft keine Sträucher zurückgeschnitten werden. Dieser Zeitraum ist durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Deutschland festgelegt, um Brut- und Niststätten von Vögeln sowie andere Tierarten während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit zu schützen. In dieser Zeit ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gehölze und andere Pflanzen stark zurückzuschneiden, zu roden oder auf den Stock zu setzen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung sind in dieser Zeit jedoch erlaubt, solange keine Brutstätten zerstört werden.