Frage 233 von 513

Darf im Spätherbst ein Baum mit einem Krähenhorst gefällt werden?

Antworten:

Falsch

nein

Richtig

ja

Falls der Horst außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, die üblicherweise im Frühjahr und Sommer liegt, im Spätherbst unbesetzt ist, ist eine Fällung möglich. Es ist jedoch immer ratsam, vor einer solchen Maßnahme die zuständige Naturschutzbehörde oder Forstbehörde zu konsultieren, um sicherzustellen, dass keine rechtlichen Bestimmungen verletzt werden. Besonders wenn es sich um einen besetzten oder regelmäßig genutzten Horst handelt, kann eine Fällung ohne Genehmigung zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Falsch

nur mit Sondererlaubnis der Naturschutzverwaltung