Frage 233 von 513
Darf im Spätherbst ein Baum mit einem Krähenhorst gefällt werden?
Antworten:
nein
ja
Falls der Horst außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit, die üblicherweise im Frühjahr und Sommer liegt, im Spätherbst unbesetzt ist, ist eine Fällung möglich. Es ist jedoch immer ratsam, vor einer solchen Maßnahme die zuständige Naturschutzbehörde oder Forstbehörde zu konsultieren, um sicherzustellen, dass keine rechtlichen Bestimmungen verletzt werden. Besonders wenn es sich um einen besetzten oder regelmäßig genutzten Horst handelt, kann eine Fällung ohne Genehmigung zu rechtlichen Konsequenzen führen.
nur mit Sondererlaubnis der Naturschutzverwaltung