Frage 104 von 513

Darf die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient, die den Bestand erhält?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen darf nicht abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient, die den Bestand erhält.