Frage 104 von 513
Darf die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient, die den Bestand erhält?
Antworten:
Ja
Nein
Nein, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenütztem Gelände, an Hecken oder Hängen darf nicht abgebrannt werden, sofern dies nicht der ordnungsgemäßen Nutzung dient, die den Bestand erhält.