Frage 152 von 549
Wo darf der Sportschütze Patronen mit Hohlspitzgeschossen aus Kurzwaffen verschießen?
Antworten:
Auf dem eigenen Grundstück.
Auf dafür zugelassenen Schießständen.
Ja, das ist korrekt. Ein Sportschütze darf Patronen mit Hohlspitzgeschossen aus Kurzwaffen nur auf dafür zugelassenen Schießständen verschießen. Der Einsatz solcher Munition ist auf Schießstände beschränkt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und für die entsprechende Munition zugelassen sind.
Nirgends, das ist gesetzlich verboten.