Frage 152 von 549

Wo darf der Sportschütze Patronen mit Hohlspitzgeschossen aus Kurzwaffen verschießen?

Antworten:

Falsch

Auf dem eigenen Grundstück.

Richtig

Auf dafür zugelassenen Schießständen.

Ja, das ist korrekt. Ein Sportschütze darf Patronen mit Hohlspitzgeschossen aus Kurzwaffen nur auf dafür zugelassenen Schießständen verschießen. Der Einsatz solcher Munition ist auf Schießstände beschränkt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und für die entsprechende Munition zugelassen sind.

Falsch

Nirgends, das ist gesetzlich verboten.