Frage 545 von 549

Wie muss ein Marder in einem Eiabzugseisen mit einer Bügelweite von 38 cm tierschutzgerecht gefangen werden?

Antworten:

Richtig

Über den losen Bügel

Ein Marder muss in einem Eiabzugseisen mit einer Bügelweite von 38 cm tierschutzgerecht über den losen Bügel gefangen werden. Das bedeutet, dass das Tier so gefangen werden sollte, dass es sofort und möglichst schmerzfrei getötet wird, ohne zu leiden. Der lose Bügel des Eiabzugseisens sorgt dafür, dass der Marder durch einen schnellen und kraftvollen Schlag erlegt wird, was den Tierschutzrichtlinien entspricht. Die korrekte Platzierung und Einstellung der Falle sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der Fang schnell und tierschutzgerecht erfolgt.

Falsch

Über den feststehenden Bügel

Falsch

Marder dürfen in Eiabzugseisen erst ab einer Bügelweite von 42 cm gefangen werden.

Falsch

Raubwild darf mit Eiabzugseisen nicht gefangen werden, da es zu den verbotenen Fanggeräten gehört.

Richtig

Das Eiabzugseisen muss bei Auslösen sofort töten.

Das bedeutet, dass das Tier so gefangen werden sollte, dass es sofort und möglichst schmerzfrei getötet wird, ohne zu leiden. Der lose Bügel des Eiabzugseisens sorgt dafür, dass der Marder durch einen schnellen und kraftvollen Schlag erlegt wird, was den Tierschutzrichtlinien entspricht. Die korrekte Platzierung und Einstellung der Falle sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der Fang schnell und tierschutzgerecht erfolgt.