Frage 536 von 549
Welche der nachstehend aufgeführten Fallen ist, ohne dass eine Ausnahmegenehmigung vorliegt, verboten?
Antworten:
Betonrohrfalle
Norwegischer Krähenfang
Der Norwegische Krähenfang ist in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Der Norwegische Krähenfang ist eine Falle, die zum Fangen von Vögeln, insbesondere Krähen, verwendet wurde. Sie funktioniert durch den Einsatz von Lockvögeln, um andere Vögel in die Falle zu locken, wo sie gefangen oder getötet werden. Aufgrund der potenziellen Grausamkeit und der hohen Wahrscheinlichkeit, nicht-zielgerichtete Arten zu fangen, ist der Einsatz solcher Fallen in der Regel gesetzlich verboten.
Eiabzugseisen