Welche der nachgenannten Waffen darf bei der Jagdausübung nicht verwendet werden?
Antworten:
Selbstladeflinte mit einer Magazinkapazität von 2 Patronen
Repetierbüchse mit einer Magazinkapazität von 5 Patronen
Halbautomatische Büchse mit mehr als 3 geladenen Patronen
Ja, das ist korrekt. Eine halbautomatische Büchse mit mehr als 3 geladenen Patronen darf bei der Jagdausübung in Deutschland nicht verwendet werden. Das Bundesjagdgesetz schreibt vor, dass halbautomatische Jagdwaffen maximal zwei Patronen im Magazin und eine im Patronenlager führen dürfen, also insgesamt nicht mehr als 3 Schuss geladen sein dürfen. Diese Regelung soll insbesondere das ethische Jagen und die Sicherheit gewährleisten. Eine halbautomatische Büchse, die mehr als 3 Patronen geladen hat, verstößt gegen diese Vorschrift und darf daher bei der Jagd nicht verwendet werden.