Welche der nachgenannten Jagdhandlungen sind verboten?
Antworten:
Schuss mit Flintenlaufgeschoss auf Rehwild
Schuss mit Kaliber 5,6 x 57 auf einen Frischling
Ja, der Schuss mit einem Kaliber 5,6 x 57 auf einen Frischling ist in Deutschland verboten. Laut den jagdrechtlichen Bestimmungen in Deutschland ist es unzulässig, Schalenwild, zu dem auch Wildschweine (einschließlich Frischlinge) gehören, mit Büchsenmunition zu erlegen, die ein Kaliber von weniger als 6,5 mm aufweist. Das Kaliber 5,6 x 57 fällt unter diese Regelung, da es nicht die erforderliche Mindestenergie und Geschosswirkung hat, um Schalenwild tierschutzgerecht zu erlegen. Die Verwendung solcher Munition auf Schalenwild kann zu einer unzureichenden Tötungswirkung und damit zu unnötigem Leid des Tieres führen, was gegen das Tierschutzgesetz und das Jagdrecht verstößt.