Frage 108 von 549

Was versteht man unter „Putativnotwehr“?

Antworten:

Falsch

Überschreitung der Notwehr.

Falsch

Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt.

Richtig

Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.

Putativnotwehr bezeichnet die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation. Das bedeutet, dass eine Person glaubt, sich in einer Notwehrlage zu befinden, obwohl objektiv kein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorliegt. Diese Person handelt dann in der irrigen Annahme, sich verteidigen zu müssen. Putativnotwehr kann unter bestimmten Umständen strafrechtlich relevant sein, insbesondere wenn die irrtümliche Annahme vermeidbar war oder die Verteidigungshandlung unverhältnismäßig ist. In solchen Fällen könnte eine Strafmilderung oder sogar Straffreiheit möglich sein, je nach den genauen Umständen und dem Grad des Irrtums.