Was sind u.a. Rechtfertigungsgründe nach dem Strafgesetzbuch?
Antworten:
Notwehr und Nothilfe
Ja, Notwehr und Nothilfe sind wichtige Rechtfertigungsgründe nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Diese Rechtfertigungsgründe erlauben es einer Person, unter bestimmten Bedingungen eine ansonsten strafbare Handlung vorzunehmen, ohne dafür bestraft zu werden: Notwehr (§ 32 StGB): Die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf ein Individual-Rechtsgut, wie Leben, Gesundheit oder Eigentum. Nothilfe: Die Verteidigung eines anderen gegen einen solchen Angriff, auch geregelt in § 32 StGB. Diese Rechtfertigungsgründe führen dazu, dass eine Handlung, die unter normalen Umständen strafbar wäre, durch die besonderen Umstände gerechtfertigt wird und somit keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.
Notzeit
Notstand
Ja, Notstand ist ebenfalls ein wichtiger Rechtfertigungsgrund nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB): Dieser Rechtfertigungsgrund erlaubt es, in einer Notsituation eine ansonsten strafbare Handlung vorzunehmen, um eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden. Dabei muss das geschützte Interesse das beeinträchtigte Interesse wesentlich überwiegen. Zusammen mit Notwehr und Nothilfe gehört der Notstand zu den zentralen Rechtfertigungsgründen im Strafrecht, die unter bestimmten Bedingungen erlauben, in einer Weise zu handeln, die ansonsten strafrechtliche Folgen hätte.