Frage 119 von 549
Was ist Ihre Pflicht nach einem abgewehrten Angriff?
Antworten:
Ich habe keinerlei Pflichten gegenüber dem Angreifer.
Ich bin zum Schadensersatz verpflichtet.
Wenn die Notwendigkeit erkennbar und die Situation zumutbar ist, habe ich Hilfe zu leisten.
Ja, das ist korrekt. Nach einem abgewehrten Angriff haben Sie, wenn die Notwendigkeit erkennbar und die Situation zumutbar ist, die Pflicht, Hilfe zu leisten. Das bedeutet, dass Sie sich um die möglicherweise verletzte Person kümmern müssen, sei es durch Erste Hilfe oder durch das Rufen von medizinischer oder polizeilicher Unterstützung. Diese Pflicht zur Hilfeleistung gilt, sofern es Ihnen möglich und zumutbar ist, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Das Unterlassen dieser Hilfeleistung könnte unter Umständen rechtliche Konsequenzen haben.