Frage 159 von 549
Was ist die Schließfeder der großkalibrigen Pistole waffenrechtlich gesehen?
Antworten:
Ein Zubehörteil der Schusswaffe ohne waffenrechtliche Bedeutung.
Ja, das ist korrekt. Die Schließfeder einer großkalibrigen Pistole ist waffenrechtlich gesehen ein Zubehörteil der Schusswaffe ohne waffenrechtliche Bedeutung. Das bedeutet, dass die Schließfeder, obwohl sie ein wesentliches Bauteil für die Funktion der Pistole ist, nicht als eigenständiges, erlaubnispflichtiges Waffenteil im Sinne des Waffenrechts betrachtet wird. Sie ist also nicht separat erlaubnispflichtig und kann ohne waffenrechtliche Genehmigung erworben und ausgetauscht werden.
Ein wesentlicher, erlaubnispflichtiger Teil der Schusswaffe.
Ein wesentlicher, beschusspflichtiger Teil der Schusswaffe.