Frage 287 von 549
Was gehört nicht zum wesentlichen Teil einer Langwaffe?
Antworten:
Schaft
Ja, das ist korrekt. Schaft und Magazin gehören nicht zu den wesentlichen Teilen einer Langwaffe im waffenrechtlichen Sinne.
Verschluss
Lauf
Magazin
Ja, das ist korrekt. Schaft und Magazin gehören nicht zu den wesentlichen Teilen einer Langwaffe im waffenrechtlichen Sinne.
Patronenlager