Frage 287 von 549

Was gehört nicht zum wesentlichen Teil einer Langwaffe?

Antworten:

Richtig

Schaft

Ja, das ist korrekt. Schaft und Magazin gehören nicht zu den wesentlichen Teilen einer Langwaffe im waffenrechtlichen Sinne.

Falsch

Verschluss

Falsch

Lauf

Richtig

Magazin

Ja, das ist korrekt. Schaft und Magazin gehören nicht zu den wesentlichen Teilen einer Langwaffe im waffenrechtlichen Sinne.

Falsch

Patronenlager