Frage 141 von 549

Was benötigen Sie zum Erwerb einer doppelläufigen Vorderladerflinte mit Perkussionszündung?

Antworten:

Falsch

Altersnachweis 18 Jahre genügt.

Falsch

Bedürfnisbescheinigung des Schützenvereins.

Richtig

Behördliche Erlaubnis (Waffenbesitzkarte).

Ja, das ist korrekt. Zum Erwerb einer doppelläufigen Vorderladerflinte mit Perkussionszündung benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis in Form einer Waffenbesitzkarte (WBK). Obwohl Vorderladerwaffen teilweise als historische Waffen gelten und in einigen Fällen vom Erlaubnisvorbehalt ausgenommen sein können, gilt dies in der Regel nicht für mehrläufige Schusswaffen oder Waffen mit einem Kaliber über 4 mm. Daher ist für den Erwerb einer solchen Waffe eine entsprechende behördliche Erlaubnis erforderlich.