Frage 270 von 549
Unter welcher der nachgenannten Voraussetzungen ist es gestattet, zur Abgabe eines Fangschusses auf Schalenwild Kurzwaffen zu verwenden?
Antworten:
Das zu erlegende Wild darf nicht weiter als 8 m vom Schützen entfernt sein
Die Mündungsenergie des Geschosses (E0) muss mindestens 200 Joule betragen
Ja, das ist korrekt. Zur Abgabe eines Fangschusses auf Schalenwild ist es gestattet, Kurzwaffen zu verwenden, wenn die Mündungsenergie des Geschosses (E0) mindestens 200 Joule beträgt. Diese Regelung stellt sicher, dass die Kurzwaffe ausreichend Energie hat, um das Wild tierschutzgerecht und schnell zu töten. Es ist wichtig, dass die verwendete Munition genügend Durchschlagskraft besitzt, um den Fangschuss wirksam zu machen und das Tier nicht unnötig leiden zu lassen.