Frage 34 von 549
Mit welcher Munition der Bezeichnung „9 mm Luger“ ist der Umgang verboten?
Antworten:
Hohlspitzpatronen
Kleinschrotpatronen
Leuchtspurpatronen
Der Umgang mit Leuchtspurpatronen in der Bezeichnung „9 mm Luger“ ist in der Regel verboten. Leuchtspurpatronen sind Munition, die einen leuchtenden Spurstreifen hinter dem Geschoss hinterlässt, um die Flugbahn des Projektils sichtbar zu machen. Diese Art von Munition wird häufig in militärischen und polizeilichen Anwendungen verwendet, ist jedoch für zivile Anwendungen in vielen Ländern verboten.