Frage 34 von 549

Mit welcher Munition der Bezeichnung „9 mm Luger“ ist der Umgang verboten?

Antworten:

Falsch

Hohlspitzpatronen

Falsch

Kleinschrotpatronen

Richtig

Leuchtspurpatronen

Der Umgang mit Leuchtspurpatronen in der Bezeichnung „9 mm Luger“ ist in der Regel verboten. Leuchtspurpatronen sind Munition, die einen leuchtenden Spurstreifen hinter dem Geschoss hinterlässt, um die Flugbahn des Projektils sichtbar zu machen. Diese Art von Munition wird häufig in militärischen und polizeilichen Anwendungen verwendet, ist jedoch für zivile Anwendungen in vielen Ländern verboten.