Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?
Antworten:
Mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen und Kartuschenmunition verschossen wird.
Auf einem befriedeten Grundstück darf man in der Regel mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen schießen, vorausgesetzt, die folgenden Bedingungen sind erfüllt: Zulassungszeichen „PTB im Kreis“: Die verwendeten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen müssen das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen. Dieses Zeichen weist darauf hin, dass die Waffe den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht. Kartuschenmunition: Es muss Kartuschenmunition verwendet werden, die für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen vorgesehen ist. Diese Munition erzeugt keinen schädlichen Schuss und ist in der Regel darauf ausgelegt, keine Gefahr für Menschen oder Tiere darzustellen. Sicherstellung, dass Geschosse das Grundstück nicht verlassen: Es muss gewährleistet sein, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Dies bedeutet, dass geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, um sicherzustellen, dass keine Gefahr für Personen oder Eigentum außerhalb des Grundstücks besteht. Keine Lärmbelästigung oder -behinderung: Es muss sichergestellt werden, dass durch den Schuss keine Personen durch Lärm belästigt oder behindert werden. Dies ist besonders wichtig in Wohngebieten oder in der Nähe von Nachbarn.
Mit Waffen für Randfeuermunition bis .22 l.r. (= lfB).
Mit Waffen (z.B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.
Auf einem befriedeten Grundstück darf man in der Regel mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen schießen, vorausgesetzt, die folgenden Bedingungen sind erfüllt: Zulassungszeichen „PTB im Kreis“: Die verwendeten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen müssen das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen. Dieses Zeichen weist darauf hin, dass die Waffe den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht. Kartuschenmunition: Es muss Kartuschenmunition verwendet werden, die für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen vorgesehen ist. Diese Munition erzeugt keinen schädlichen Schuss und ist in der Regel darauf ausgelegt, keine Gefahr für Menschen oder Tiere darzustellen. Sicherstellung, dass Geschosse das Grundstück nicht verlassen: Es muss gewährleistet sein, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Dies bedeutet, dass geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, um sicherzustellen, dass keine Gefahr für Personen oder Eigentum außerhalb des Grundstücks besteht. Keine Lärmbelästigung oder -behinderung: Es muss sichergestellt werden, dass durch den Schuss keine Personen durch Lärm belästigt oder behindert werden. Dies ist besonders wichtig in Wohngebieten oder in der Nähe von Nachbarn.