Mit welchen Gegenständen ist der Umgang verboten?
Antworten:
Zielscheinwerfer
In Deutschland unterliegt der Umgang mit Zielscheinwerfern und Nachtzielgeräten speziellen Regelungen, die den Einsatz und Besitz dieser Ausrüstungsgegenstände betreffen. Während sie nicht immer grundsätzlich verboten sind, sind sie oft reglementiert. Zielscheinwerfer Zielscheinwerfer sind spezielle Beleuchtungseinrichtungen, die dazu dienen, Ziele in der Dunkelheit besser sichtbar zu machen. Der Umgang mit Zielscheinwerfern ist nicht grundsätzlich verboten, aber sie unterliegen bestimmten Vorschriften. Sie dürfen in der Regel nur unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen verwendet werden, beispielsweise bei der Jagd oder auf Schießständen. (Landesrecht)
Leuchtpunktvisiere für Kurzwaffen
Nachtzielgeräte
Nachtzielgeräte, die eine optische Verstärkung oder Wärmebildtechnik nutzen, sind grundsätzlich für den zivilen Bereich verboten. Vorsatzgeräte ohne Zieleinrichtung sind erlaubt (Landesrecht beachten)