Frage 96 von 549

In Notwehr darf man handeln bei einem Angriff...

Antworten:

Falsch

nur auf Leib und Leben.

Richtig

auf jedes Individual-Rechtsgut.

Ja, das ist korrekt. In Notwehr darf man handeln bei einem Angriff auf jedes Individual-Rechtsgut. Das bedeutet, dass man sich verteidigen darf, wenn wesentliche persönliche Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum oder Ehre durch einen rechtswidrigen Angriff bedroht werden. Die Verteidigung muss jedoch verhältnismäßig und notwendig sein, um den Angriff abzuwehren.

Falsch

nur gegen das Eigentum.