Frage 135 von 549

Halbautomatische Pistolen mit Sicherung dürfen auf dem Schützenstand abgelegt werden...

Antworten:

Falsch

gesichert und gespannt.

Richtig

entladen und mit geöffnetem Verschluss.

Ja, das ist korrekt. Halbautomatische Pistolen mit Sicherung dürfen auf dem Schützenstand entladen und mit geöffnetem Verschluss abgelegt werden. Das bedeutet: Entladen: Es darf sich keine Patrone im Patronenlager oder im Magazin befinden. Geöffneter Verschluss: Der Verschluss muss geöffnet sein, sodass deutlich erkennbar ist, dass keine Patrone im Patronenlager ist. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Waffe in einem sicheren Zustand ist und keine Gefahr von einem unbeabsichtigten Schuss ausgeht.

Falsch

mit sichtbarer Sicherung.