Frage 9 von 549
Für welchen Teil der erlaubnispflichtigen Schusswaffe bedarf es keiner Erwerbsberechtigung?
Antworten:
Lauf
Verschluss / Schloss
Abzugseinrichtung
Ja, Abzugssysteme (oder Abzugsmechanismen) können in der Regel von jedem erworben werden, da sie nicht als wesentliche Waffenteile im Sinne des Waffenrechts gelten. Der Erwerb von Abzugssystemen unterliegt nicht den strengen Auflagen wie der Erwerb von kompletten Schusswaffen oder anderen wesentlichen Waffenteilen.