Frage 9 von 549

Für welchen Teil der erlaubnispflichtigen Schusswaffe bedarf es keiner Erwerbsberechtigung?

Antworten:

Falsch

Lauf

Falsch

Verschluss / Schloss

Richtig

Abzugseinrichtung

Ja, Abzugssysteme (oder Abzugsmechanismen) können in der Regel von jedem erworben werden, da sie nicht als wesentliche Waffenteile im Sinne des Waffenrechts gelten. Der Erwerb von Abzugssystemen unterliegt nicht den strengen Auflagen wie der Erwerb von kompletten Schusswaffen oder anderen wesentlichen Waffenteilen.