Frage 175 von 549
Für welche Patronenmunition erhält der Pistolenschütze eine Erlaubnis?
Antworten:
Für Munition mit Hohlspitzgeschossen.
Ein Pistolenschütze erhält eine Erlaubnis für Patronenmunition, die für den Schießsport zugelassen ist, einschließlich Munition mit Hohlspitzgeschossen. Diese Art von Munition ist erlaubt, da sie primär für sportliche Zwecke und nicht für jagdliche oder militärische Anwendungen vorgesehen ist.
Für Leuchtspurmunition.
Für Betäubungsmunition zu Angriffszwecken.