Frage 390 von 549
Für Kipplaufgewehre sind u. a. folgende Patronen des Kalibers 7 x 57 R im Handel: 1. Teilmantel-Rundkopf, Geschossgewicht 9,00 g, E100 2.020 Joule 2. Kegelspitz, Geschossgewicht 10,50 g, E100 2.570 Joule Können die beiden Patronen gefahrlos aus einem amtlich beschossenen Drilling mit dem Kugelkaliber 7 x 57 R verschossen werden?
Antworten:
Ja
Beide Patronen des Kalibers 7 x 57 R können gefahrlos aus einem amtlich beschossenen Drilling mit dem Kugelkaliber 7 x 57 R verschossen werden. Da der Drilling für das Kaliber 7 x 57 R zugelassen und amtlich beschossen ist, sind alle Patronen dieses Kalibers, einschließlich der von Ihnen genannten Varianten (Teilmantel-Rundkopf und Kegelspitz), sicher verwendbar. Die unterschiedlichen Geschossgewichte und Energien (E100) beeinflussen lediglich die Ballistik und die Wirkung auf das Ziel, nicht aber die grundsätzliche Sicherheit beim Verschießen dieser Patronen.
Nein