Frage 172 von 549
Eine Munitionserwerbsberechtigung für Patronen .38 Special berechtigt zum Erwerb von Munition...
Antworten:
nur .38 Special.
Eine Munitionserwerbsberechtigung für Patronen im Kaliber .38 Special berechtigt tatsächlich nur zum Erwerb von Munition dieses Kalibers. Sie dürfen also ausschließlich Munition im Kaliber .38 Special erwerben und keine anderen Kaliber.
auch .357 Magnum.
auch 9 mm Luger.