Frage 172 von 549

Eine Munitionserwerbsberechtigung für Patronen .38 Special berechtigt zum Erwerb von Munition...

Antworten:

Richtig

nur .38 Special.

Eine Munitionserwerbsberechtigung für Patronen im Kaliber .38 Special berechtigt tatsächlich nur zum Erwerb von Munition dieses Kalibers. Sie dürfen also ausschließlich Munition im Kaliber .38 Special erwerben und keine anderen Kaliber.

Falsch

auch .357 Magnum.

Falsch

auch 9 mm Luger.