Frage 148 von 549

Eine doppelläufige Flinte wird waffenrechtlich eingeordnet als…

Antworten:

Falsch

Repetierwaffe.

Falsch

halbautomatische Waffe.

Richtig

Einzelladerwaffe.

Das ist korrekt, da das Nachladen der Läufe manuell erfolgen muss.