Frage 435 von 549

Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und hierdurch festgestellt werden kann,

Antworten:

Falsch

ist ein Fallmesser und deswegen grundsätzlich erlaubt;

Falsch

ist immer ein verbotener Gegenstand;

Falsch

ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist;

Richtig

ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 8,5 cm übersteigt;

Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und festgestellt werden kann, ist in Deutschland ein verbotener Gegenstand, wenn die Klingenlänge 8,5 cm übersteigt. Solche Messer fallen unter das Waffengesetz und dürfen weder besessen noch geführt werden, es sei denn, es liegt eine spezielle Ausnahmegenehmigung vor.

Falsch

ist nur dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 15 cm übersteigt.