Frage 435 von 549
Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und hierdurch festgestellt werden kann,
Antworten:
ist ein Fallmesser und deswegen grundsätzlich erlaubt;
ist immer ein verbotener Gegenstand;
ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist;
ist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 8,5 cm übersteigt;
Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und festgestellt werden kann, ist in Deutschland ein verbotener Gegenstand, wenn die Klingenlänge 8,5 cm übersteigt. Solche Messer fallen unter das Waffengesetz und dürfen weder besessen noch geführt werden, es sei denn, es liegt eine spezielle Ausnahmegenehmigung vor.
ist nur dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 15 cm übersteigt.