Frage 117 von 549

Ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“, der zur Notwehr berechtigen kann, ist...

Antworten:

Richtig

jede begonnene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung eines Individual-Rechtsgutes.

Ja, das ist korrekt. Ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff“, der zur Notwehr berechtigen kann, ist jede begonnene oder unmittelbar bevorstehende Verletzung eines Individual-Rechtsgutes. Das bedeutet, dass eine Person das Recht hat, sich zu verteidigen, wenn ein Angriff auf ein rechtlich geschütztes Gut, wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Eigentum, bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht. Die Notwehrhandlung muss jedoch erforderlich und verhältnismäßig sein, um den Angriff abzuwehren.

Falsch

jede Androhung von Gewalt für Leib und Leben.

Falsch

auch die bereits abgeschlossene Verletzung eines Rechtsgutes.