Frage 37 von 549
Dürfen Leuchtspurpatronen ohne Erlaubnisschein erworben werden?
Antworten:
Nein, es handelt sich um verbotene Munition.
In Deutschland und vielen anderen Ländern ist der Einsatz von Leuchtspur- und anderen speziellen Munitionsarten wie Panzerbrechenden oder Hohlspitzgeschossen für den zivilen Gebrauch eingeschränkt oder verboten. Diese Einschränkungen sollen die Sicherheit erhöhen und den Missbrauch solcher Munition verhindern.
Ja, da es keine Munition ist.