Frage 132 von 549
Dürfen aus Schusswaffen mit Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ auch Nitro-Cellulose- Treibladungen verschossen werden?
Antworten:
Nein.
Ja.
Nein, aus Schusswaffen, die das Beschusszeichen „SP“ oder "PN" (für "Schwarzpulver") tragen, dürfen keine Nitro-Cellulose-Treibladungen verschossen werden. Das „SP oder PN“-Zeichen zeigt an, dass die Waffe nur für Schwarzpulver zugelassen ist.
Nur, wenn die Waffe auch das Zeichen „J“ trägt.