Frage 132 von 549

Dürfen aus Schusswaffen mit Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ auch Nitro-Cellulose- Treibladungen verschossen werden?

Antworten:

Richtig

Nein.

Falsch

Ja.

Nein, aus Schusswaffen, die das Beschusszeichen „SP“ oder "PN" (für "Schwarzpulver") tragen, dürfen keine Nitro-Cellulose-Treibladungen verschossen werden. Das „SP oder PN“-Zeichen zeigt an, dass die Waffe nur für Schwarzpulver zugelassen ist.

Falsch

Nur, wenn die Waffe auch das Zeichen „J“ trägt.