Frage 189 von 549
Darf jedermann nach dem Schießen vom Schießstand ein angebrochenes Päckchen KK- Munition mit nach Hause nehmen?
Antworten:
Nein.
Richtig, niemand darf nach dem Schießen auf dem Schießstand ein angebrochenes Päckchen Kleinkalibermunition (KK-Munition) mit nach Hause nehmen. Munitionstransport: Der Transport von Munition unterliegt strengen Vorschriften. Auch angebrochene Packungen unterliegen den gleichen Sicherheitsbestimmungen wie vollständig verschlossene Packungen. Sicherheitsvorkehrungen: Um sicherzustellen, dass keine Munition verloren geht oder in falsche Hände gerät, sollten nicht verwendete oder angebrochene Munitionseinheiten sicher verwahrt und gemäß den geltenden Vorschriften entsorgt oder zurückgegeben werden.
Ja, mit Erlaubnis der Schießaufsicht.
Ja, wenn er sie zu Hause sicher aufbewahrt.