Frage 500 von 549

Darf aus einer alten Doppelflinte, welche den Beschussstempel ''N'' nicht trägt, mit den heute für die Jagd allgemein gebräuchlichen Schrotpatronen geschossen werden?

Antworten:

Falsch

Ja

Richtig

Nein

Nein, aus einer alten Doppelflinte, die den Beschussstempel "N" nicht trägt, darf nicht mit den heute für die Jagd allgemein gebräuchlichen Schrotpatronen geschossen werden. Der Beschussstempel "N" zeigt an, dass die Waffe einen gültigen Nitrobeschuss (für rauchloses Pulver) durchlaufen hat und somit für den Gebrauch moderner Munition mit höherem Druck zugelassen ist.