Frage 500 von 549
Darf aus einer alten Doppelflinte, welche den Beschussstempel ''N'' nicht trägt, mit den heute für die Jagd allgemein gebräuchlichen Schrotpatronen geschossen werden?
Antworten:
Ja
Nein
Nein, aus einer alten Doppelflinte, die den Beschussstempel "N" nicht trägt, darf nicht mit den heute für die Jagd allgemein gebräuchlichen Schrotpatronen geschossen werden. Der Beschussstempel "N" zeigt an, dass die Waffe einen gültigen Nitrobeschuss (für rauchloses Pulver) durchlaufen hat und somit für den Gebrauch moderner Munition mit höherem Druck zugelassen ist.