Frage 235 von 549
Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?
Antworten:
Es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig
Zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier benötigen Sie keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis. Der Jagdscheininhaber kann seine Jagdwaffe zur Überprüfung und Feinjustierung im eigenen Revier verwenden, ohne zusätzliche Genehmigungen einholen zu müssen.
Nur für das Einschießen
Nur für das Anschießen