Frage 235 von 549

Benötigen Sie zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis?

Antworten:

Richtig

Es ist keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis notwendig

Zum Ein- oder Anschießen Ihrer Jagdwaffe im Jagdrevier benötigen Sie keine besondere waffenrechtliche Erlaubnis. Der Jagdscheininhaber kann seine Jagdwaffe zur Überprüfung und Feinjustierung im eigenen Revier verwenden, ohne zusätzliche Genehmigungen einholen zu müssen.

Falsch

Nur für das Einschießen

Falsch

Nur für das Anschießen