Frage 32 von 99
Wildschäden auf landwirtschaftlichen Grundstücken müssen vom Ersatzberechtigten innerhalb
Antworten:
einer Woche nach Kenntnis bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden
einer Woche bei der unteren Jagdbehörde angemeldet werden
eines Monats bei der Jagdgenossenschaft angemeldet werden