Frage 59 von 99
Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?
Antworten:
der Grundeigentümer oder der Nutzer des Grundstücks, wenn er die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Töten eines warmblütigen Wirbeltieres nachweisen kann
der Jagdausübungsberechtigte
der bestätigte Jagdaufseher