Frage 59 von 99

Wer darf in einem befriedeten Bezirk Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen?

Antworten:

Richtig

der Grundeigentümer oder der Nutzer des Grundstücks, wenn er die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Töten eines warmblütigen Wirbeltieres nachweisen kann

Falsch

der Jagdausübungsberechtigte

Falsch

der bestätigte Jagdaufseher