Frage 34 von 99

Wann sind in der Regel Wildschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken bei der zuständigen Stelle anzumelden?

Antworten:

Falsch

binnen einer Woche nach Kenntnis des Schadens

Falsch

binnen eines Monats nach Kenntnis des Schadens

Richtig

jeweils zum ersten Mai und zum ersten Oktober