Frage 52 von 99

Ein Jagdausübungsberechtigter will einem Jungjäger, der kurz zuvor seinen ersten Jagdschein gelöst hat, einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein ausstellen. Ist das zulässig?

Antworten:

Richtig

ja, denn für eine entgeltliche Jagderlaubnis ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich

Falsch

ja, der Jungjäger darf aber nur in Begleitung einer jagderfahrenen Person jagen

Falsch

nein, weil der Jungjäger noch nicht jagdpachtfähig ist