Frage 52 von 99
Ein Jagdausübungsberechtigter will einem Jungjäger, der kurz zuvor seinen ersten Jagdschein gelöst hat, einen entgeltlichen Jagderlaubnisschein ausstellen. Ist das zulässig?
Antworten:
ja, denn für eine entgeltliche Jagderlaubnis ist die Jagdpachtfähigkeit nicht erforderlich
ja, der Jungjäger darf aber nur in Begleitung einer jagderfahrenen Person jagen
nein, weil der Jungjäger noch nicht jagdpachtfähig ist