Frage 48 von 99
Bei welcher Stelle hat ein Geschädigter seinen Anspruch auf Wildschaden geltend zu machen?
Antworten:
bei der unteren Jagdbehörde
beim Landwirtschaftsamt
bei der zuständigen Behörde (örtliches Gemeindeamt)
bei der unteren Jagdbehörde
beim Landwirtschaftsamt
bei der zuständigen Behörde (örtliches Gemeindeamt)