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Sachgebiet 6 - Waffenrecht, Waffentechnik - Offene Fragen
Frage 15 von 164
Für wie lange darf der Inhaber eines gültigen Jagdscheins Waffen ausleihen?
Antworten:
Richtig
Vier Wochen ohne Eintrag in die WBK, mit Eintrag unbegrenzt.
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