Frage 21 von 164
Dürfen Jugendjagdscheininhaber Schusswaffen führen?
Antworten:
Ja, nur Langwaffen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrene Person, die durch den Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragt wurde.
Ja, nur Langwaffen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrene Person, die durch den Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragt wurde.