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Darf-die-behorde-den-waffenbesitz-und-die-waffenaufbewahrung-5718
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Sachgebiet 6 - Waffenrecht, Waffentechnik - Offene Fragen
Frage 23 von 164
Darf die Behörde den Waffenbesitz und die Waffenaufbewahrung kontrollieren?
Antworten:
Richtig
Ja, sie darf unangemeldete Kontrollen durchführen.
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