Frage 77 von 159

Unter welchen Voraussetzungen dürfen in Mecklenburg-Vorpommern Jagdhunde zur Jagd eingesetzt werden?

Antworten:

Richtig

Eingesetzt werden dürfen nur Jagdhunde, deren Brauchbarkeit die Landesjägerschaft nach bestandener Prüfung bestätigt hat.