Frage 96 von 151

Wie hat sich ein Schütze zu verhalten, wenn krankgeschossenes Schalenwild seinen Jagdbezirk verlassen hat?

Antworten:

Richtig

Wechselt krankgeschossenes Schalenwild in einen benachbarten Jagdbezirk, so hat der Schütze den Anschuss und die Stelle des Überwechselns kenntlich zu machen. Dieses ist dem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarjagdbezirkes oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden.